
Die Firma TELA Industrieservice GmbH ist im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und der Genehmigung für Tätigkeiten in fremden Anlagen nach § 20 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Unsere Firma ist aktives Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und Anwender des BAP/DGB Tarifvertrages. Wir beschäftigen intern eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit und für arbeitsmedizinische Untersuchungen unserer Mitarbeiter arbeiten wir eng mit dem Arbeitsmedizinische Dienst Thomas Lanz zusammen.
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